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   AG Berlin-Charlottenburg, 23.03.2016 - 215 C 318/15   

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https://dejure.org/2016,16319
AG Berlin-Charlottenburg, 23.03.2016 - 215 C 318/15 (https://dejure.org/2016,16319)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 23.03.2016 - 215 C 318/15 (https://dejure.org/2016,16319)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 23. März 2016 - 215 C 318/15 (https://dejure.org/2016,16319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 BGB, § 14 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 3 BGB
    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: Verbrauchereigenschaft eines Selbstständigen; Inhaltskontrolle einer Provisionsvereinbarung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Provisionsvereinbarung mit Verbraucher

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtschutzversicherung: Verbraucher muss keine Maklerprovision zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Honorarvermittlung durch VM, Inhaltskontrolle einer Honorarvereinbarung, unangemessene Benachteiligung, Unwirksamkeit einer Honorarvereinbarung zwischen VM und Verbraucher, Honorarberatung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 23.03.2016 - 215 C 318/15
    Zu Recht verweist die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. September 2009, AZ: VIII ZR 7/09), wonach auch ein Unternehmer Verträge abschließen kann, die seinem privaten Bereich zuzuordnen sind, bei denen er also als Verbraucher handelt.
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